Das Aussetzen von Tieren ist strafbar!


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Dieser Zwergkaninchenbock wurde Anfang Januar 2012 dem TSV Kelsterbach gemeldet und konnte
glücklicherweise mit Hilfe einer Lebendfalle eingefangen werden.

Leider werden auch in Kelsterbach immer wieder Tiere ausgesetzt. So wurden dem TSV Kelsterbach im letzten Jahr einige Hunde, Katzen, Kleintiere, Reptilien sowie Ziervögel gemeldet, die einfach ihrem Schicksal überlassen wurden. Bedauerlicherweise konnten nicht alle eingefangen und gerettet werden.

Wer ein Tier aussetzt, bringt es aus seinem geschützten Umfeld an einen Ort, an dem sein Wohlergehen erheblich gefährdet ist. Damit begeht der Täter vorsätzlich eine Tierquälerei, denn er will es nicht mehr und nimmt billigend in Kauf, dass ihm etwas zustoßen könnte. Dabei ist nicht entscheidend, ob dem Tier tatsächlich etwas passiert, sondern dass es aus einer sicheren Lage in eine gefährliche Situation gebracht wurde. Wer sich zudem den armen Geschöpfen auf besonders grausame Art entledigt, macht sich außerdem wegen Tiermisshandlung oder qualvoller Tiertötung strafbar.

Der TSV Kelsterbach bittet deshalb alle Tierbesitzer, die ihr Tier nicht mehr behalten können oder möchten, sich direkt mit dem zuständigen Tierschutzverein bzw. Tierheim in Verbindung zu setzen. Tierschützern ist es lieber, dass die Tiere abgegeben werden und dadurch zumindest deren Sicherheit gewährleistet wird. Natürlich wäre es noch besser, wenn man sich die Anschaffung eines Tieres im Vorfeld ganz genau überlegt!

Kontakt: Email:
info@tierschutz-kelsterbach.de


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